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Medizintechnik Jeder
Betreiber ist nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) verpflichtet,
Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte nur dann zu betreiben,
wenn deren Sicherheit gewährleistet ist. Dazu
hat sich der Anwender von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen
Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen und die beigefügten
sicherheitstechnischen Informationen zu beachten. Der
Betreiber hat bei Medizinprodukten, für die der Hersteller
sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben hat, diese nach den
Angaben und Fristen des Herstellers und den allgemein anerkannten Regeln
der Technik durchführen zu lassen (STK). Der Betreiber darf mit der Durchführung der sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen nur Behörden oder Personen beauftragen, die die Voraussetzungen nach der Betreiberverordnung erfüllen. Damit sind Betreiber und Anwender in hohem Maß für die Folgen des Einsatzes eines fehlerhaften medizintechnischen Gerätes verantwortlich. Auch obliegt die Verantwortung dem Betreiber, ob der Sachverständige, den er mit der Durchführung der STK oder MTK beauftragt, die Voraussetzungen gemäß der Betreiberverordnung erfüllt ! Medizintechnische Geräte, die
nicht dem vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entsprechen oder deren
Anzeige nicht korrekt ist, können zu unmittelbaren Folgen für den
Patienten oder Fehldiagnosen durch den Arzt führen. Regelmäßige Kontrollen durch
einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen bewahren Patienten
vor den Folgen eines fehlerhaften Produktes und den Betreiber vor einer
Strafverfolgung. Der TÜV hilft mit seinen
Sachverständigen dem Betreiber, seine Pflichten zu erfüllen und ihn
vor den Konsequenzen durch den Betrieb eines fehlerhaften
medizintechnischen Gerätes zu schützen. Die Sachverständigen des TÜV erfüllen
die Voraussetzungen für die Durchführung der STK und MTK gemäß der
Betreiberverordnung. Unsere Einzelleistungen: Durchführung der STK Durchführung der MTK BGV A2 Prüfungen Alle Leistungen können wahlweise
beim Kunden vor Ort oder in unseren Niederlassungen durchgeführt
werden.
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